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Ihr Weg zur Therapie

Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt (HNO- oder Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, ...).

 

Beim ersten Termin findet eine ausführliche Diagnostik sowie ein Beratungsgespräch statt, in dem wir uns ausreichend Zeit für Ihre Fragen nehmen.

Je nach Störungsbild dauern die weiteren Behandlungstermine 30, 45 oder 60 Minuten.

In Ausnahmefällen sind je nach Kapazität auch Hausbesuche möglich.

 

Unsere Tarife für Logopädie

Ersttermin (60 Minuten)        90,00 EUR

30 Minuten Einheit                 45,00 EUR

45 Minuten Einheit                 67,50 EUR

60 Minuten Einheit                 90,00 EUR

 

Sie können bei Ihrer Krankenkasse um Kostenzuschuss zur logopädischen Therapie ansuchen. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung durch den Chefarzt. Wir helfen Ihnen gerne bei diesem Ansuchen.

 

Mit der Chefarztbewilligung erhalten Sie dann einen Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse zurück erstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Sozialversicherung.

Personen, die im Behindertengesetz erfasst sind, haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Behindertenreferat zu erhalten. Wir beraten Sie auch in dieser Angelegenheit sehr gerne.

 

(Antragsformular)

Antragsformular

PRAXIS logopädie   |   12. Februarstraße 33   |   A-8770 St. Michael    |   Gudrun Kolland 0650 / 63 60 365

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